855 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz über die Leistung eines Beitrages zum Asiatischen
Entwicklungsfonds (ADF-IX) und zum Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen
Entwicklungsbank
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bund beteiligt sich am Asiatischen
Entwicklungsfonds und am Technische Hilfe Sonderfonds der Asiatischen
Entwicklungsbank mit einem Betrag in Höhe von 24 026 995,00 EUR.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Finanzen betraut.