Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 11. Mai 2005
den Abschluss des gegenständlichen
Staatsvertrages, dessen
Art. 3 Abs.1 und Art. 8 Abs.1 und 2 verfassungsändernd sind, bei Anwesenheit
der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit
Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident