Der Nationalrat
hat in seiner Sitzung
am 11. Mai 2005
folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der arabischen, chinesischen,
russischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage
im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr.
Andreas Khol
Schriftführerin Präsident