DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend Weltgesundheitsorganisation (WHO); Annahme eines arabischen Textes und Änderung von Art. 74 der Satzung
1. keinen Einspruch zu erheben
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005
05 25
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates