Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 11. Mai 2005

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident