Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 11.Mai 2005

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen verfassungsändernen Staatsvertrages wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung aller Sprach-fassungen dieses Staatsvertrages mit Ausnahme der deutschen dadurch zu erfolgen, dass diese zur Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident