DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend einen Vertrag über eine Verfassung für Europa samt Protokolle, Anhänge und Schlussakte

1. keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Bundesverfassungsgesetzes über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2005 05 25

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates