DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
05 25
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates