DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 05 25

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates