DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
05 25
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates