Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 08. Juni 2005

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.       Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassungen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheitenaufliegen.

 

Gabriele Binder Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident