Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 08. Juni 2005
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Die arabische, chinesische, französische,
russische und spanische Sprachfassungen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen,
dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheitenaufliegen.
Gabriele Binder Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident