DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz     B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2
B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2005 06 23

 

 

Sissy Roth-Halvax           Mag. Georg Pehm

         Schriftführung Präsident des Bundesrates