DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 9. Juni 2005 betreffend das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den Beschluss des Nationalrates,
gemäß Artikel 50 Absatz 2
B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu
erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
06 23
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates