Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 6. Juli 2005
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss
des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen und Erklärung wird genehmigt.
2. Die
arabische, die chinesische, die englische, die französische, die russische und
die spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2
B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
aufliegen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident