DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 6. Juli 2005 betreffend Annahmeerklärung betreffend den revidierten Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention sowie revidierter Text der Internationalen Pflanzenschutzkonvention samt Anlage

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2005 07 21

 

 

Sissy Roth-Halvax          Peter Mitterer

         Schriftführung Präsident des Bundesrates