DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 7. Juli 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zu den Verwaltungs­verfahrensgesetzen 1991 und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (ZDG-Novelle 2005)  

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2005 07 21

 

 

Sissy Roth-Halvax          Peter Mitterer

         Schriftführung Präsident des Bundesrates