DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz     B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2005 10 13

 

 

Sissy Roth-Halvax          Peter Mitterer

         Schriftführung Präsident des Bundesrates