DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2005) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005 10 13
Sissy Roth-Halvax Peter
Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates