1149 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz, mit
dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Die
Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2005 und durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 72/2005,
wird wie folgt geändert:
1. § 112 Abs. 3
dritter Satz lautet:
„Die Gemeinde kann mit Verordnung abweichende Regelungen betreffend die
Gewerbeausübung in Gastgärten
für solche Gebiete festlegen, die insbesondere wegen ihrer Flächenwidmung, ihrer
Verbauungsdichte, der in ihnen bestehenden Bedürfnisse im Sinne des § 113 Abs.
1 und ihrer öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäuser,
Altersheime, Bahnhöfe, Theater, Sportplätze und Parks, diese Sonderregelung
rechtfertigen.“
2. Im § 337 lautet
der Klammerausdruck:
„(in den §§
53, 112 Abs. 3, 113 Abs. 3 bis 5, 123 Abs. 4, 125 Abs. 2, 286, 289 bis 293 und
355)“.