Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 16. November 2005
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Gabriele Binder-Maier Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident