Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 16. November 2005

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

 

 

Gabriele Binder-Maier               Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident