DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006),
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005 12 21
Sissy Roth-Halvax Peter
Mitterer
Schriftführung Präsident des Bundesrates