Vom Nationalrat in seiner Sitzung

am 06. Dezember 2005

bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.

 

Rainer Wimmer Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident

 

 

 

 

Ich beurkunde gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes.

 

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(Bundespräsident)

 

 

Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes:

 

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(Bundeskanzler)