Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 25. Jänner 2006
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der albanischen, bulgarischen, dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, kroatischen, mazedonischen, niederländischen, norwegischen, portugiesischen, rumänischen, slowakischen, slowenischen, spanischen, tschechischen, türkischen und ungarischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfolgen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident