Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 25. Jänner 2006

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der albanischen, bulgarischen, dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, kroatischen, mazedonischen, niederländischen, norwegischen, portugiesischen, rumänischen, slowakischen, slowenischen, spanischen, tschechischen, türkischen und ungarischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zu erfolgen.

 

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident