1274 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz, mit
dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle)
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz
über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG), BGBl. I
Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. xxx/200x, wird wie folgt geändert:
§ 7
Abs. 3 Z 4 lautet:
„4. die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit im
Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als
50 km/h oder eine Geschwindigkeit von 180 km/h überschritten hat und
diese Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde;“