Anlage

 

Begründung

des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Jänner 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle)

Der Gesetzesantrag zum Führerscheingesetz stellt einen Reparaturversuch der missglückten 160 km/h-Teststrecken-Idee von Minister Gorbach dar. Eine nunmehrige anlassabhängige Änderung des Führerscheingesetzes ist ebenso abzulehnen, wie eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h.

 

Der Grund für die von den Regierungsparteien angestrebte nachträgliche Regelung des Führerscheinentzuges liegt auch darin, dass es Minister Gorbach nicht möglich gewesen ist, einen Konsens innerhalb der Bundesregierung über die 160 km/h-Teststrecken und eine entsprechende gesetzliche Gesamtregelung dieses Versuches herbeizuführen. Durch die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 160 km/h (auf den Teststrecken), entstehen nicht nur Problemstellungen hinsichtlich der Kontrolle dieser Höchstgeschwindigkeit und der Sanktionierungen von Überschreitungen – auch auf den Strecken vor und nach den Teststrecken.Auch die Legalisierung der mit derart hoher Fahrgeschwindigkeit unausweichlich verbundenen höheren Lärm-, Schadstoff- und Gesundheitsbelastungen entlang der Teststrecken ist abzulehnen. Weiters entstehen erhebliche Verkehrssicherheitsprobleme und grundsätzlich die Fragestellung, ob die vorhandenen Schadenersatzregelungen für den Straßenverkehr auch Gefahrensituationen auf 160 km/h-Teststrecken abdecken. Der Sicherheitsbericht 2004 zeigt in Punkt 10 verkehrspolizeiliche Angelegenheiten auf, dass es im Jahr 2004 42.657 Unfälle mit Personenschaden in Österreich gegeben hat. 55.857 Personen wurden verletzt und 878 Personen getötet. Der höchste Anteil an den tödlichen Verkehrsunfällen wurde durch nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (36,2 %) ausgelöst, dieser Wert blieb auch 2005 nahezu gleich. Trotz dieser dramatischen Zahlen forciert Verkehrsminister Gorbach gegen den breiten Widerstand von ExpertInnen, aber auch der Bevölkerung, die zulässige Geschwindigkeit auf gewissen Autobahnstrecken von 130 auf 160 km/h zu erhöhen.

 

Die von Bundesminister Gorbach initiierte 160 km/h-Teststrecke in Kärnten birgt in diesem Zusammenhang nicht nur extreme Risken für die AutofahrerInnen auf dem entsprechenden Autobahnabschnitt, sondern zieht auch enorme Kosten nach sich. So steht für Gorbach selbst fest, dass die entsprechenden Anlagen zur Geschwindigkeitskontrolle mindestens 5 Mio. € an Kosten für den Steuerzahler verursachen werden. Expertenschätzungen gehen von 7 Mio. € aus. Dabei ist der erforderliche Kontroll-Mehraufwand an den Vor- und vor allem Nachlaufstrecken noch nicht berücksichtigt. Immer wieder tauchen Informationen auf, wonach weitere 160 km/h-Teststrecken geplant seien und sich dadurch die Kosten weiter dramatisch erhöhen werden. Aus einigen Bundesländern ist dazu bereits berechtigterweise massiver Widerstand deponiert worden.

 

Die Regelung des Führerscheinentzuges ist für die beschriebenen Sicherheitsprobleme unzureichend und zeigt lediglich einen weiteren Schwachpunkt der Gorbach-Teststrecken-Idee auf. Zudem entspricht der geplante Führerscheinentzug bei 180 km/h nicht den öffentlichen Ankündigungen „160 muss 160 bleiben“ von BM Gorbach. Dazu wäre mindestens die Überschreitung von 160 km/h als Delikt ins Vormerksystem aufzunehmen, was die Regierungsparteien bisher jedoch abgelehnt haben.

 

Aus all den genannten Gründen wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.