DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2006 03 16

 

 

Mag. Susanne Neuwirth     Sissy Roth-Halvax

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates