Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 1. März 2006

gemäß Artikel 42 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten seinen ursprünglichen Beschluss vom 25. Jänner 2006, womit dem vorliegenden Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt wurde,

w i e d e r h o l t.

 

Rainer Wimmer Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident

 

 

 

Ich beurkunde gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes:

 

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(Bundespräsident)

 

 

Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes:

 

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(Bundeskanzler)