Vom Nationalrat in seiner Sitzung

am 2. März 2006

bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der
Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit in dritter Lesung angenommen.

 

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident

 

 

 

 

Ich beurkunde gemäß Artikel 47 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes das verfassungsmäßige Zustandekommen des vorliegenden Bundesgesetzes:

 

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(Bundespräsident)

 

 

Gegenzeichnung gemäß Artikel 47 Absatz 3 des
Bundes-Verfassungsgesetzes:

 

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(Bundeskanzler)