Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 29. März 2006

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärungen wird genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.       Die dänische, englische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, niederländische, portugiesische, schwedische und spanische Sprachfassungen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Gabriele Binder-Maier               Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident