DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend Zweites Protokoll aufgrund von Art. K.3 des Vertrags über die Europäische Union zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften samt Erklärungen,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2006 04 21

 

 

Mag. Susanne Neuwirth     Sissy Roth-Halvax

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates