Der Nationalrat
hat in seiner Sitzung
am 29. März 2006
folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte und
Vereinbarter Niederschrift wird genehmigt.
2. Dieser
Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen
zu erfüllen.
3. Die
dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische,
italienische, lettische, litauische, niederländische, polnische,
portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische
und ungarische Sprachfassungen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen,
dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
aufliegen.
Gabriele Binder-Maier Dr.
Andreas Khol
Schriftführerin Präsident