Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 29. März 2006

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte und Vereinbarter Niederschrift wird genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.       Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassungen dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

 

Gabriele Binder-Maier               Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident