Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 29. März 2006
den Abschluss des gegenständlichen
Staatsvertrages samt den beiden Beschlüssen des Verwaltungsrats vom 28. Juni
2001, dessen Art. 1 Nr. 4, 5, 6,
7, 8, 10 und 70 der Revisionsakte verfassungsändernd
sind, jedoch nicht die mit diesen neu gefassten oder eingefügten Bestimmungen,
bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Gabriele Binder-Maier Dr.
Andreas Khol
Schriftführerin Präsident