DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. März 2006 betreffend Akte zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973, zuletzt revidiert am 17. Dezember 1991, samt den beiden Beschlüssen des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001 keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 04 21
Mag. Susanne Neuwirth Sissy
Roth-Halvax
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates