Der Nationalrat
hat in seiner Sitzung
am 26. April 2006
folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages sowie Protokoll samt Anhängen,
Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens
und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht samt
Anhängen und Schlussakte wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
2. Die
bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische,
griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische,
niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische,
slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung
dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen,
dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten aufliegen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr.
Andreas Khol
Schriftführerin Präsident