DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 27. April 2006 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2006 05 11

 

 

Mag. Susanne Neuwirth     Sissy Roth-Halvax

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates