Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 21. Juni 2006
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Die dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Rainer Wimmer Dr. Andreas Khol
Schriftführer Präsident