Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 21. Juni 2006
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang ‑ dessen Artikel 14 verfassungsändernd ist ‑ wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
Rainer Wimmer Dr. Andreas Khol
Schriftführer Präsident