Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 21. Juni 2006

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang ‑ dessen Artikel 14 verfassungsändernd ist ‑ wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

 

                                Rainer Wimmer                                                               Dr. Andreas Khol

                                     Schriftführer                                                                             Präsident