Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 22. Juni 2006
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Vorbehalt und Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
Mag. Dr. Maria Theresia Fekter Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident