DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend eine Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Art. 11 der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau hinsichtlich der Nachtarbeit von Frauen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 07 27
Mag. Susanne Neuwirth Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates