Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 12. Juli 2006
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.
3. Die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Rainer Wimmer Dr. Andreas Khol
Schriftführer Präsident