DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2
B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2006 07 27

 

 

                          Mag. Susanne Neuwirth                                                         Gottfried Kneifel

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates