DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels,

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. gegen  den  Beschluss  des  Nationalrates, gemäß  Artikel 50  Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2006 07 27

 

 

                          Mag. Susanne Neuwirth                                                         Gottfried Kneifel

                                    Schriftführung                                                              Präsident des Bundesrates