DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 12. Juli 2006 betreffend ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels,
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2006 07 27
Mag. Susanne Neuwirth Gottfried Kneifel
Schriftführung Präsident des Bundesrates