Übernahme der Bürge- und Zahlerhaftung durch die Eigentümer der BAWAG P.S.K. als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bundeshaftung nach dem BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz (192/E)

Entschließung

Entschließung des Nationalrates vom 21. Juni 2006 betreffend Übernahme der Bürge- und Zahlerhaftung durch die Eigentümer der BAWAG P.S.K. als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bundeshaftung nach dem BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz