Erklärung Präsident:in
Aufforderung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer, die Geschäftsordnungsbestimmungen betreffend tatsächliche Berichtigungen zu beachten
Aufforderung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer, die Geschäftsordnungsbestimmungen betreffend tatsächliche Berichtigungen zu beachten