Zurücknahme eines mit einem Ordnungsruf zu ahndenden Begriffes (1109/GO)

Erklärung Präsident:in

Erklärung des Präsidenten Dr. Andreas Khol betreffend die Ordnungsrufwürdigkeit des Begriffes „Blödsinn“ sowie Mitteilung betreffend Abstandnahme von der Erteilung eines Ordnungsrufes nach Zurücknahme des mit einem Ordnungsruf zu ahndenden Begriffes durch Verwendung einer anderen Formulierung