4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

Übergeben am 15.01.2003

Bericht

des Budgetausschusses

über den Antrag 10/A der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dr. Andreas Khol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungs­gesetz 2003 – SVÄG 2003)

Die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Dr. Andreas Khol, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Dezember 2002 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung werden für alle EU-Staaten sogenannte „Raten der Armutsgefährdung“ errechnet. Um diese Raten festzustellen, bedarf es der Festlegung von Schwellenwerten, wobei alle Personen, deren Einkommen unter diesen Schwellenwerten liegt, als armutsgefährdet gelten. Die Berechnung der nationalen Schwellenwerte basiert auf den Daten des sogenannten „Europäischen Haushaltspanels (ECHP)“, das regelmäßig von allen Mitgliedstaaten zu erstellen ist. Aus diesen Daten werden standardisierte Pro-Kopf-Einkommen berechnet. 60 % des so errechneten Medianeinkommens ergibt die Armutsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt dieser Wert 1,5-mal höher als für einen Ein-Personen-Haushalt. Für das Jahr 1998 hat das Institut „Interdisciplinary Center for Comparative Research in the Social Sciences“ als Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt den Wert von rund 124 000 S pro Jahr errechnet. Damit beträgt der Schwellenwert für Ehepaare 186 000 S.

Bisher betrug der Richtsatz für Ehepaare 900,13 €; um die Armutsgefährdung von Ehepaaren hintanzuhalten, soll nunmehr der Richtsatz von Ehepaaren mit Wirkung von 1. Jänner 2003 auf das 1,5 fache des Richtsatzes von Alleinstenden, also auf 946,60 € erhöht werden. Dazu kommt die Erhöhung auf Grund der Erhöhung der Verbraucherpreise nach § 299a Abs. 2 ASVG in Verbindung mit den §§ 108 Abs. 9 und 293 Abs. 2 ASVG, was eine Anhebung dieses Richtsatzes auf 965,53 € bedeutet. Insgesamt entspricht dies einer Steigerung gegenüber dem Jahr 2002 um 7,3%.

Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, der im Jahr 2003 643,54 € beträgt, muss nicht außertourlich erhöht werden, da er die international verlautbarten Schwellenwerte bereits erreicht.

Von der vorgeschlagenen Maßnahme werden rund 37 000 Personen profitieren; die Mehrkosten hiefür werden sich auf rund 25 Millionen Euro belaufen.“

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 15. Jänner 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Jakob Auer, Ing. Kurt Gartlehner, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Hans Moser, Dr. Alexander Van der Bellen sowie der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z 1 (Art. 1 bis 3 Einleitungssätze):

Am 23. Dezember 2002 wurde im Bundesgesetzblatt I unter der Nr. 169/2002 ein Bundesgesetz kundgemacht, mit dem ua. das ASVG, das GSVG und das BSVG geändert worden sind. Die Einleitungssätze der Art. 1 bis 3 wären entsprechend anzupassen.

Zu Z 2 (§§ 293 Abs. 1 lit.  a sublit. aa ASVG, 150 Abs. 1 lit. a sublit. aa GSVG und 141 Abs. 1 lit. a sublit. aa BSVG):

Der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare beträgt seit 1. Jänner 2003 918,13 € (siehe Kundmachung BGBl. II Nr. 479/2002). Die einschlägigen Anordnungen zur außertourlichen Erhöhung des erwähnten Richtsatzes wären daher entsprechend zu adaptieren.“

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 01 15

               Matthias Ellmauer     Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                Obmann