85 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (76 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2003)

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

§ 2 GGBG benennt die Fundstellen der für die Gefahrgutbeförderung geltenden internationalen Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger. Materielle Grundlage für diese Vorschriften bilden, soweit es sich um allen Verkehrsträgern gemeinsame Regelungsbereiche handelt, die für die weltweite Anwendung konzipierten Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter. Änderungen dieser Empfehlungen werden jeweils in einem Zweijahresrhythmus en bloc verlautbart und im Interesse der Wahrung der Einheitlichkeit in einem analogen Zweijahresrhythmus im Rahmen des ADR, RID und anderer internationaler Übereinkommen sowie zusätzlich für den Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs in der EU im Rahmen von Richtlinien umgesetzt. Die jüngste Änderung ist am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Im § 2 GGBG enthaltene statischen Verweisungen sind daran anzupassen.

Im Rahmen der Novelle können auch einige Detailänderungen erfolgen, mit denen Erkenntnisse und Rückmeldungen aus dem Vollzug berücksichtigt werden.

Kompetenzgrundlage:

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich Art. 1 des im Entwurf vorliegenden Bundesgesetzes auf Art. 10 Abs. 1 Z  9 B-VG („Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen und der Luftfahrt sowie der Schifffahrt, sofern diese nicht unter Artikel 11 fällt“ und „Kraftfahrwesen“) und Art. 11 Abs. 1 Z 4 B-VG („Straßenpolizei“).

 

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 14.Mai 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Petra Bayr, Dr. Evelin Lichtenberger, Werner Miedl, Martin Preineder, Erwin Hornek, Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Hubert Gorbach.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

 


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (76 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 05 14

Mag. Eduard Mainoni        Kurt Eder

       Berichterstatter                  Obmann