(Übersetzung)
Erklärung
Die Republik Österreich erklärt gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Zusatzprotokolls zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden, dass sie nur Artikel 4 des Zusatzprotokolls anwenden wird.