146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (89 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen samt Protokoll

Mit dem Staat Kuwait besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen. Angesichts der wachsenden Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu diesem Staat ist die Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vordringlich geworden.

Bereits im Jahr 1987 wurden die Verhandlungen mit Kuwait aufgenommen. Nach zwei weiteren Verhandlungsrunden erschien 1994 eine Einigung bereits zum Greifen nahe, scheiterte jedoch zunächst an völlig ungewöhnlichen kuwaitischen Vorschlägen zur Definition der “Ansässigkeit”, die österreichische Staatsbürger im Falle einer Wohnsitzverlegung nach Kuwait von den Abkommensbegünstigungen ausgeschlossen hätten. Nach Aufgabe dieses kuwaitischen Verhandlungsvorschlags erschien die Unterzeichnung des Abkommensentwurfes wiederum aus österreichischer Sicht nicht angebracht. Im Hinblick auf zwischenzeitig eingetretene Änderungen im kuwaitischen Abkommensnetz hätte nämlich die Beibehaltung des im Wesentlichen bereits aus 1987 stammenden Entwurfes eine Schlechterstellung österreichischer Investoren gegenüber jenen aus Drittstaaten bewirkt.

In der vierten Verhandlungsrunde Ende April 2002 konnte aber schließlich Einigung über alle Bestimmungen erzielt werden. Angesichts der günstigen Vergleichsparameter mit den wichtigsten übrigen DBA-Partnerstaaten Kuwaits ist der nunmehrige Abkommensentwurf geeignet, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, d.h. soweit dies mit den wesentlichen außensteuerrechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens (im Folgenden: OECD-MA) aus dem Jahr 1992 (idF 1997).

Das Abkommen wird für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten. Die Betriebstättendefinition folgt größtenteils dem OECD-MA, die Baustellenfrist beträgt –entsprechend der kuwaitischen Abkommenspolitik - allerdings nur neun Monate. Das Besteuerungsrechts für Dividenden und Zinsen wird ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat zuteilt. Bei Lizenzgebühren besteht ein Quellenbesteuerungsrecht von 10% des Bruttobetrags. Die Doppelbesteuerung wird in Österreich nach der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt vermieden. Kuwait wendet die Anrechnungsmethode an. Die steuerlich Amtshilfe beschränkt sich auf Fragen der Abkommensanwendung („kleiner“ Informationsaustausch).

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, da Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfassungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich ausreichend determiniert, sodass eine Erlassung von Gesetzen gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Mit dem In-Kraft-Treten des Staatsvertrages werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

 Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen samt Protokoll (89 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2003 07 01

Mag. Peter Michael Ikrath Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll

       Berichterstatter                  Obmann