158 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Regierungsvorlage (122 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1999 geändert wird

Durch den vorliegenden Entwurf werden einerseits bestimmte Behördenfunktionen an die Bundeskellereiinspektion übertragen, andererseits sollen bestimmte Mitwirkungsrechte der Länder (§ 51 Abs. 6 letzter Satz und § 51 Abs. 7) entfallen, nachdem bereits durch das Agrarrechtsänderungsgesetz 2002 Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Marktorganisation an die Bundeskellereiinspektion übertragen wurden (§ 32).

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Heinz Gradwohl und Dipl.-Ing. Werner Kummerer sowie der Bundesminister für für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (122 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 01

Ing. Hermann Schultes       Fritz Grillitsch

       Berichterstatter                  Obmann