161 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
über die Regierungsvorlage (110 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union
Durch die
Beschlüsse des Nationalrates über die Genehmigung des Staatsvertrages über den
Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, des Vertrages von Amsterdam und
des Vertrages von Nizza ist das den Gegenstand dieser Verträge bildende gemeinschaftliche
Primärrecht nicht rangmäßig in das österreichische Rechtsquellensystem
eingeordnet worden. Da auch durch den Vertrag über den Beitritt der
Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik
Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der
Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur
Europäischen Union gemeinschaftliches Primärrecht geändert werden soll, ergeben
sich die gleichen rechtstechnischen Probleme, wie sie sich bereits aus Anlass
des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union und des Abschlusses der
Verträge von Amsterdam und von Nizza ergeben haben.
Aus diesem Grund
soll ein besonderes Bundesverfassungsgesetz beschlossen werden, durch das zum
Abschluss dieses Vertrages ermächtigt wird.
Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Heinz Fischer, Dr. Eva Glawischnig, Peter Schieder, Herbert Scheibner, Peter Marizzi, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Dr. Peter Wittmann sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (110 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2003 07 01
Karl Donabauer Dr. Peter Wittmann
Berichterstatter Obmann