161 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (110 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union

Durch die Beschlüsse des Nationalrates über die Genehmigung des Staatsvertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, des Vertrages von Amsterdam und des Vertrages von Nizza ist das den Gegenstand dieser Verträge bildende gemeinschaftliche Primärrecht nicht rangmäßig in das österreichische Rechtsquellensystem eingeordnet worden. Da auch durch den Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union gemeinschaftliches Primärrecht geändert werden soll, ergeben sich die gleichen rechtstechnischen Probleme, wie sie sich bereits aus Anlass des Beitritts Österreichs zur Europäischen Union und des Abschlusses der Verträge von Amsterdam und von Nizza ergeben haben.

Aus diesem Grund soll ein besonderes Bundesverfassungsgesetz beschlossen werden, durch das zum Abschluss dieses Vertrages ermächtigt wird.

 

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters die Abgeordneten Dr. Heinz Fischer, Dr. Eva Glawischnig, Peter Schieder, Herbert Scheibner, Peter Marizzi, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer und Dr. Peter Wittmann sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (110 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 01

Karl Donabauer Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann