162 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXII. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 81/A der Abgeordneten Jakob Auer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wähler-evidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden

 

Die Abgeordneten Jakob Auer, Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. März 2003 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Von zahlreichen Gemeinden wird seit Jahrzehnten die Festlegung einer Pauschalgebühr für die Vergütung von bei bundesweit durchzuführenden Wahlereignissen entstandenen Kosten ge- fordert. Der vorliegende Entwurf enthält Pauschalierungsregelungen für sämtliche Wahlereignisse sowie auch für die Vergütung der bei der Führung der Wählerevidenz und der Europa-Wählerevidenz einschließlich der Datenübermittlung an den Bundesminister für Inneres oder das Land entstandenen Kosten. Die in den Entwurf aufgenommenen Vergütungssätze entsprechen - aufsummiert - dem durchschnittlichen Kostentransfer, der bei früheren vergleichbaren Wahlereignissen geleistet wurde. Die Einführung der Wahlkostenpauschalierung ist für den Bund somit aufkommensneutral. Zusätzlich wird der Verwaltungsaufwand im Vergleich zur geltenden Rechtslage wesentlich reduziert, sodass hier insbesondere mit Einsparungen zu rechnen sein wird.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2003 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Stefan Prähauser, Mag. Terezija Stoisits, Jakob Auer, Herbert Scheibner, Kai Jan Krainer, Dr. Eva Glawischnig, Dr. Heinz Fischer, Mag.Dr. Maria Theresia Fekter, Helga Machne, Mag. Hans Langreiter und Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ferner beschloss der Verfassungsausschuss einstimmig folgende Feststellungen:

„Bei der Auszahlung des pauschalierten Wahlkostenersatzes an die Gemeinden ist davon auszugehen, dass die Landeshauptmänner diese Pauschalentschädigung unverzüglich weiterleiten, sobald diese vom Bundesminister für Inneres angewiesen wurden.“

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2003 07 01

Karl Donabauer Dr. Peter Wittmann

       Berichterstatter                  Obmann